Dipl. med. Gabriele Richter-Ueberhorst
Ludger Ueberhorst

Gynäkologische Vorsorge

Abb.: Fotolia

Gesetzliche Regelungen (in der GKV)
Die gesetzlichen Regelungen (im Rahmen der GKV) sind in der 'Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen' festgelegt und umfassen folgende Leistungen:

  • ab 20 Jahren (jährlich = Bezug ist das Kalenderjahr)
    Die Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitale umfasst:
    - Spiegeleinstellung der Portio
    - Entnahme von Abstrichmaterial von der Portio-Oberfläche und dem Zervixkanal
    - bimanuelle gynäkologische Untersuchung
    - Inspektion der genitalen Hautregion
  • ab 30 Jahren zusätzlich (jährlich = Bezug ist das Kalenderjahr)
    - Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten und der regionären Lymphknoten einschl. der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
    - Inspektion der entsprechenden Hautregion
  • von 50 - 70 Jahren: Mammographiescreening
    alle 24 Monate ab dem Alter von 50 Jahren bis Ende des 70 Lebensjahres