Gynäkologische Vorsorge
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Gesetzliche Regelungen (in der GKV)
Die gesetzlichen Regelungen (im Rahmen der GKV) sind in der 'Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen' festgelegt und umfassen folgende Leistungen:
- ab 20 Jahren (jährlich = Bezug ist das Kalenderjahr)
Die Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitale umfasst:
- Spiegeleinstellung der Portio
- Entnahme von Abstrichmaterial von der Portio-Oberfläche und dem Zervixkanal
- bimanuelle gynäkologische Untersuchung
- Inspektion der genitalen Hautregion
- ab 30 Jahren zusätzlich (jährlich = Bezug ist das Kalenderjahr)
- Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten und der regionären Lymphknoten einschl. der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
- Inspektion der entsprechenden Hautregion
- von 50 - 70 Jahren: Mammographiescreening
alle 24 Monate ab dem Alter von 50 Jahren bis Ende des 70 Lebensjahres